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Entsorgungshinweise

Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten (ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen (§ 10 Abs. 1 ElektroG).

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern auf Elektrogeräten bedeutet, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer vom Hausmüll getrennt zu entsorgen sind.

Wo können Sie Altgeräte abgeben?

  • Bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhof) Ihrer Gemeinde – unentgeltlich.
  • Bei großen Vertreibern (Verkaufs- bzw. Lagerfläche > 400 m² für Elektrogeräte), die zur Rücknahme verpflichtet sind. Kleingeräte bis 25 cm Kantenlänge müssen dort auch ohne Neukauf angenommen werden.

Datenschutz: Bitte löschen Sie vor der Abgabe alle personenbezogenen Daten von Ihren Altgeräten (z. B. durch Zurücksetzen auf Werkseinstellungen). Die Verantwortung für die Löschung liegt bei Ihnen.

Batterien und Akkus: Entfernen Sie vor der Abgabe des Altgeräts ggf. entnehmbare Batterien, Akkus und Leuchtmittel und führen diese einer getrennten Sammlung zu.

Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkus (BattDG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien bzw. mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich bei einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben.

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien bedeutet, dass diese nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Die Zeichen unter dem Symbol bedeuten:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber